Prüfungstätigkeiten und Verwaltungsakte
Gesetzliche und freiwillige Prüfungen*
- Prüfung der Abschlüsse von kleinen Kapitalgesellschaften i.S. der §§ 267a und 267 Abs.1 HGB
- Gründungsprüfungen und sonstige Prüfungstätigkeit
- Prüfungen nach der Makler- und Bauträger – Verordnung (ausschließlich i.S. § 16 Abs. 3 Satz 2 MaBV)
- Prüfung Abschlüsse von Personen– und Handelsgesellschaften (jedoch keine Gesellschaften i.S des § 316 Abs.1 HGB)
- Prüfung von Jahresabschlüssen von Einzelunternehmen
Weitere Tätigkeiten
- Treuhandtätigkeit
- Vermögens-, Grundstücks-, Hausverwaltung
- Insolvenzverwaltung, Liquidation
- Sachverständiger, Gutachter
Steuerrechtspflege und Behandlung von Verwaltungsakten
- Verhandlungen mit beteiligten Behörden
- Prüfung von Steuerbescheiden
- Unterstützung bei Außenprüfungen (Betriebsprüfungen)
- Führung außergerichtlicher Rechtsbehelfe bei Finanzbehörden
- Vertretung vor den Finanzgerichten
Vertretung bei Steuerstrafverfahren und Bußgeldverfahren - Vertretung in Steuersachen vor den Verwaltungsgerichten u.v.m.
* Wir führen keine Prüfungen aus, die Wirtschaftsprüfern od. vereidigten Buchprüfern vorbehalten sind
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